Häufige Fragen
Nachdem Sie Ihren digitalen Anmeldebogen ausgefüllt haben, kommt es darauf an, ob Sie einen regulären Ersttermin vereinbart haben, oder als zahnmedizinischer Notfall zu uns kommen. Bei einem regulären Termin nehmen wir uns sehr viel Zeit, mit Ihnen über Ihre Wünsche, Erwartungen und Ängste zu sprechen, um Sie später optimal behandeln zu können. Im Anschluss an unser Erstgespräch untersuchen wir Ihre Zähne, Ihr Zahnfleisch, den Zahnhalteapparat sowie die Kaumuskulatur. Eventuell erstellen wir eine Röntgenaufnahme. Die daraus resultierende Diagnose besprechen wir mit Ihnen ausführlich und erörtern – falls erforderlich – mit Ihnen zusammen die Behandlungsmöglichkeiten. Als Nächstes stellen wir mit Ihnen zusammen einen Behandlungsplan auf und vereinbaren neue Termine zur Durchführung.
Weiterhin informieren wir Sie über vorbeugende Maßnahmen und empfehlen Ihnen eine regelmäßige Prophylaxe.
Sofern Sie als (Schmerz-)Notfall in unsere Praxis kommen, kümmern wir uns zunächst nur um die akute Thematik und vereinbaren ggf. einen weiteren Termin für eine gründliche Kontrolle bzw. die weitere Behandlungsplanung.
Unser Ziel ist es, Sie Schritt für Schritt zu begleiten, Ihnen eventuelle Ängste zu nehmen, den Zahnarztbesuch so angenehm wie möglich zu gestalten und dabei zu einem optimalen Ergebnis zu gelangen.
Sie bekommen bei Ihrem ersten Besuch einmalig unseren digitalisierten Anmeldebogen. Von Zeit zu Zeit werden wir mit Ihnen besprechen, ob die Daten noch aktuell sind. Es ist für die Behandlung sehr wichtig zu erfahren, ob Sie unter Erkrankungen leiden und welche Medikamente Sie einnehmen. Diese Angaben können sich auf die Behandlungsart auswirken und geben uns außerdem Aufschluss darüber, welches Anästhetikum im Bedarfsfall für Sie geeignet ist. Außerdem sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Sie ausführlich über die Behandlungen zu informieren und über Alternativen aufzuklären. Dies dokumentieren wir papierlos und schließen die Aufklärung mit Ihrer und unserer digitalen Unterschrift ab.
Die Gesundheitskarte muss zu jedem Termin mitgebracht werden. Grundsätzlich wird sie einmal pro Quartal eingelesen, sofern es keine Änderungen oder einen Krankenkassenwechsel gab.
Wir empfehlen, zweimal jährlich einen Termin zur Vorsorgeuntersuchung (ggf. kombiniert mit einer professionellen Zahnreinigung) zu vereinbaren. So können Sie Ihre Zahngesundheit bestmöglich erhalten. Falls Sie im Anmeldebogen angekreuzt haben, dass Sie an diese Untersuchung erinnert werden möchten, schreiben wir Ihnen nach einem halben Jahr einen Erinnerungsbrief oder eine E-Mail. Bei Zahnschmerzen ist eine möglichst zeitnahe Behandlung wichtig. Bedenken Sie bitte, dass Zahnschmerzen in der Regel nicht einfach wieder verschwinden.
Wir sind bemüht, die Röntgenbelastung möglichst niedrig zu halten. Dennoch kann es im Laufe der Behandlung sinnvoll sein, ein weiteres Röntgenbild anzufertigen, da wir dort Dinge erkennen können, die von außen nicht sichtbar sind (Zahnzwischenräume, Zahnwurzeln, Verlauf der Nerven und des Kieferknochens). Im Rahmen der zahnärztlichen Kontrolluntersuchung röntgen wir ca. alle zwei Jahre, um Karies in den Zahnzwischenräumen frühzeitig erkennen zu können.
Bei der in unserer Praxis verwendeten, modernsten, digitalen Röntgentechnik ist die Strahlenbelastung äußerst gering. Zum Vergleich: Die Strahlenbelastung eines Röntgenbildes des Thorax (des Brustkorbes) entspricht in etwa 500 Röntgenbildern Ihrer Zähne.
Unser DVT der neusten Generation (digitale Volumentomographie) nutzen wir, um dreidimensionale Ansichten der Zähne, der Kiefer und des Gesichtsschädels anzufertigen. Dies ermöglicht uns u.a. eine passgenaue Implantatplanung. Natürlich erfolgt auch dies unter dem Einsatz von äußerst niedrig dosierter Strahlung.
Je nach Behandlung kann es erforderlich sein, dass wir Sie kurzzeitig krankschreiben. In einem solchen Fall erhalten Sie von uns eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wir bescheinigen Ihnen gerne kostenfrei jeden Praxisbesuch und bestätigen Ihnen auf Wunsch schriftlich die Dauer der Behandlung.
Wir bitten Sie, in jedem Fall einen Termin zu vereinbaren!
Je nach Behandlung, kann die Dauer des Zahnarztbesuches zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden liegen. Terminvergaben helfen uns und Ihnen, die Wartezeiten so gering wie möglich zu halten. Selbstverständlich behandeln wir Sie bei starken Zahnschmerzen möglichst sofort. Wir bitten Sie jedoch – auch bei akuten Schmerzen – vorher bei uns anzurufen, damit wir Sie bestmöglich in die Behandlungsabläufe einplanen können.
Genauso wichtig ist es, Termine, die Sie nicht einhalten können frühzeitig abzusagen, oder uns zu informieren, wenn Sie sich verspäten. Wir sehen einen Termin als gegenseitiges Versprechen an und bestellen unsere Patienten nach Möglichkeit nacheinander ein. Unser Team ist bemüht, sich für jeden Patienten die nötige Zeit zu nehmen, dazu brauchen wir Ihre Unterstützung. Bitte haben Sie auch Verständnis, wenn Schmerznotfälle oder unvorhersehbare Komplikationen zu längeren Wartezeiten führen.
Sowohl für den Patienten, als auch für den Zahnarzt gehören Zahnschmerzen zu den unangenehmsten Erfahrungen. Als Patient leiden Sie häufig lange, da Schmerzmittel oft nur ungenügend helfen und Zahnschmerzen meistens dann auftreten, wenn man sie so gar nicht gebrauchen kann. Dabei schränken sie die Lebensqualität oft erheblich ein.
Für den Zahnarzt stellen Schmerzpatienten eine Herausforderung dar, da er den Patienten schnellstmöglich behandeln will und in seine Arbeitsabläufe einplanen muss. Die Behandlung von Schmerzpatienten sollte aber ohne Zeitdruck und erhöhtem Stress erfolgen.
Bei regelmäßiger Kontrolle und den empfohlenen Prophylaxemaßnahmen sollten Zahnschmerzen erst gar nicht entstehen. Die Einstellung, nur zum Zahnarzt zu gehen, wenn es weh tut, ist leider grundlegend falsch. So sind Sie bei Ihren Besuchen mit ggf. schmerzhaften Behandlungen konfrontiert und verlieren eventuell Zähne, die man durch regelmäßige Kontrolle hätte erhalten können.
Reizungen des Zahnfleisches verheilen gelegentlich von alleine. Sollte der Zahn allerdings sehr druckempfindlich reagieren oder gar pochen, rufen Sie uns bitte an.
Schwarze Schafe gibt es sicherlich überall. Uns als Praxisteam geht es dabei nicht anders als Ihnen, wenn wir zum Arzt gehen. Wir sind verunsichert, ob bestimmte Behandlungen überhaupt nötig sind.
Wir empfehlen Ihnen daher: Sprechen Sie uns bei Unsicherheiten bitte an, denn wir haben als Zahnarztteam eine moralische Verpflichtung Ihnen gegenüber und streben ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis an.
Im § 12 SGB V ist das Wirtschaftlichkeitsgebot geregelt, darin heißt es: „(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“
Daran lässt sich erkennen, dass die Krankenkassen nur die Grundversorgung vollständig bezahlen. Oftmals gibt es mehrere Behandlungsmöglichkeiten, die unter Umständen vorteilhafter für Sie sind und/ oder zu einem ästhetischeren Ergebnis führen. Wir klären Sie über die Alternativen ausführlich auf. Die Entscheidung überlassen wir dabei selbstverständlich Ihnen. Bei der Wahl Ihres Zahnarztes sollten Sie sich auf Ihr Bauchgefühl verlassen und ggf. eine zweite Meinung einholen.
Manchmal erleben wir eine Verunsicherung im Hinblick auf die Notwendigkeit von professionellen Zahnreinigungen. Heute wissen wir aber, dass wir durch geeignete Prophylaxemöglichkeiten die Zähne oft bis ins hohe Alter erhalten und schweren Krankheiten des Zahnhalteapparates vorbeugen können. Durch regelmäßige Prophylaxe bleiben Ihnen oft teure Behandlungen (z.B. Zahnersatz) erspart. Wir sind aber nicht nur überzeugt vom Nutzen z.B. der professionellen Zahnreinigung, sondern außerdem rechtlich verpflichtet Sie über Prophylaxe aufzuklären.
Ob Ihre Krankenkasse die Kosten der professionellen Zahnreinigung übernimmt, sollten Sie im Vorfeld abklären.
Sollten Sie Zahnersatz benötigen (eine Krone, Brücke, ein Implantat mit anschließendem Kronenaufbau oder eine Prothese), dann besprechen wir mit Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten und die damit verbundenen Kosten für die Krankenkasse und für Sie.
Nachdem Sie die Behandlung ausgewählt haben, erstellen wir einen Kostenvorschlag und senden Ihnen diesen zu. Sobald Sie uns den Behandlungswunsch telefonisch oder persönlich bestätigen, schicken wir den Heil-und Kostenplan mit der Bitte um Genehmigung online an Ihre Krankenkasse. Die Krankenkasse benötigt zur Bearbeitung meist 1-4 Wochen und sendet Ihnen eine Kostenzusage postalisch zu.
Sobald Ihnen diese vorliegt, können Sie sich bei uns zur Terminplanung melden. Wir dürfen mit der Behandlung erst nach erfolgter Genehmigung beginnen. Der Heil- und Kostenplan ist sechs Monate gültig. Falls in diesem Zeitraum keine Behandlung begonnen wird, muss dieser neu beantragt werden.
- Füllungen können in einem oder mehreren Terminen gemacht werden, je nach Anzahl, Position im Mund und Absprache mit Ihnen.
- Bei Wurzelkanalbehandlungen benötigen Sie meist 3 Termine. Beim ersten Termin werden die Wurzelkanäle mit Feilen aufbereitet und ein Medikament wird eingebracht, der Zahn wird provisorisch verschlossen. Diese Behandlung kann wiederholt werden, wenn keine Schmerzfreiheit eintritt. Im zweiten Termin werden die Wurzelkanäle bis zu einer bestimmten Breite und Länge mit Feilen vollständig aufbereitet, gereinigt bzw. gespült und mit einem Ersatzmaterial gefüllt. Der Zahn wird erneut provisorisch verschlossen, damit das Material aushärten kann. In einem dritten Termin wird nun die endgültige Zahnfüllung vorgenommen und bei Beschwerdefreiheit aufgrund der Frakturgefahr eine Überkronung in sechs Monaten angeraten. Sollten weitere Beschwerden auftreten, kann eine Wurzelspitzenresektion den Zahn retten oder der Zahn muss gezogen werden.
- Eine Parodontitisbehandlung erstreckt sich meist über fünf bis sechs Termine. Nachdem die Zahnfleischtaschen gemessen und ein PA-Plan erstellt wurde, wird dieser zur Genehmigung an Ihre Krankenkasse geschickt. Die Behandlung startet mit einem Gespräch und einer Mundhygieneunterweisung. Im Anschluß werden zwei Termine nötig, wo die Zahnfleischtaschen der linken bzw. rechten Seite unter Betäubung behandelt werden. 3-6 Monate danach erfolgt eine erneute Taschentiefenmessung. Dabei wird kontrolliert, ob und in wieweit sich ein Behandlungserfolg eingestellt hat. Im Anschluß sollte eine regelmäßige Reinigung der Zahnoberflächen erfolgen. Die professionelle Zahnreinigung ist dabei das wichtigste Mittel, um diese chronische Erkrankung zu stabilisieren.
- Bei Kronen und Brücken reichen nach erfolgter Genehmigung durch Ihre Krankenkasse meist zwei Termine aus. Im ersten Termin wird der Zahn/ werden die Zähne beschliffen, Abdrücke genommen und ein Provisorium angefertigt, im zweiten Termin wird die Krone oder Brücke eingesetzt. Sollten Sie unsicher sein, ob die Krone/ Brücke richtig sitzt bzw. gefällt, kann diese auch zunächst provisorisch eingesetzt werden.
- Ein Implantataufbau samt Krone erfordert zunächst eine sorgfältige Planung. Die eigentliche Behandlung erstreckt sich dann über 6 Termine. Im ersten Termin wird das Implantat gesetzt, am nächsten Tag erfolgt die Wundheilungskontrolle. Eine Woche später ziehen wir die Fäden und legen das Implantat nach einer Einheilungsphase von 2-3 Monaten frei. Nach zwei weiteren Wochen, wird ein Abdruck genommen und ca. 10 Tage später der Implantataufbau eingesetzt.
- Bei den Terminen für eine Prothese kommt es darauf an, ob noch Zähne im Kiefer vorhanden sind und welche Art der Versorgung gewählt wurde. Vereinfacht zusammengefasst, benötigt man für eine prothetische Versorgung ca. fünf Termine, die sich über 4-5 Wochen ziehen. Im ersten Termin werden die Zähne, falls vorhanden, präpariert und es wir ein Abdruck genommen. Im weiteren Verlauf erfolgt ein weiterer Abdruck, eine Bissnahme und die Wachsanprobe. Zum Schluß wird die fertige Prothese eingesetzt.
- Kieferorthopädische Behandlungen sind zu individuell, um einen standardisierten Terminablauf angeben zu können.
Ihre Krankenkasse belohnt Ihr Bemühen, Ihre Zahngesundheit durch regelmäßige Vorsorgetermine zu erhalten. Wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre jährlich mindestens einen Stempel von Ihrem Zahnarzt vorweisen können, erhöht Ihnen die Krankenkasse den Festzuschuss um weitere 10%. Bei mindestens zehnjähriger Führung des Bonusheftes beträgt die Erhöhung des Festzuschusses 15%. Der Festzuschuss ist der Betrag, den Ihre Krankenkasse bei Zahnersatz übernimmt.
Wir empfehlen die erste zahnärztliche Kontrolle spätestens im Alter von 2 Jahren. Dabei geht es in erster Linie darum, Ihr Kind langsam und spielerisch an die Praxis, den/die Zahnarzt:ärztin und die zahnärztlichen Instrumente (Spiegel) zu gewöhnen. Ab dem Alter von 6 Jahren, bieten wir Ihnen zweimal jährlich die Individualprophylaxe für Kinder an, die vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen wird. Dabei werden die Zähne Ihres Kindes poliert und fluoridiert. Außerdem erhält die Kinderprophylaxe Informationen zur zahngesunden Ernährung und eine Einweisung in die richtige Putztechnik. Durch das Einfärben der Zähne sieht Ihr Kind genau, welche Stellen gut und welche schlecht geputzt wurden. So fördern wir die Sensibilität Ihres Kindes für eine gesunde Mundhygiene.
Sobald die ersten Backenzähne durchbrechen (mit ca. 6 Jahren), sollten Sie einen Termin vereinbaren, bei dem wir die Fissuren („Rillen in den Zähnen“) versiegeln – dies schützt die Zähne vor Karies.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Sollten Sie weitere Fragen haben können Sie uns jederzeit gerne ansprechen oder uns eine E-Mail schreiben. Für Ihr Feedback sind wir sehr dankbar.