Häufige Fragen

Was passiert bei meinem ersten Termin in Ihrer Praxis?

Nachdem Sie Ihren digitalen Anmeldebogen ausgefüllt haben, kommt es darauf an, ob Sie einen regu­lären Erst­termin vereinbart haben, oder als zahn­medizinischer Notfall zu uns kommen. Bei einem regulären Termin nehmen wir uns sehr viel Zeit, mit Ihnen über Ihre Wünsche, Erwartungen und Ängste zu sprechen, um Sie später optimal behandeln zu können. Im Anschluss an unser Erstgespräch unter­suchen wir Ihre Zähne, Ihr Zahn­fleisch, den Zahnhalte­apparat sowie die Kau­muskulatur. Eventuell erstellen wir eine Röntgen­aufnahme. Die daraus resultierende Diagnose besprechen wir mit Ihnen aus­führlich und erörtern – falls erforderlich – mit Ihnen zusammen die Behandlungs­möglichkeiten. Als Nächstes stellen wir mit Ihnen zusammen einen Behandlungs­plan auf und vereinbaren neue Termine zur Durch­führung.

Weiterhin informieren wir Sie über vorbeugende Maßnahmen und empfehlen Ihnen eine regel­mäßige Prophylaxe.

Sofern Sie als (Schmerz-)Notfall in unsere Praxis kommen, kümmern wir uns zunächst nur um die akute Thematik und vereinbaren ggf. einen weiteren Termin für eine gründliche Kontrolle bzw. die weitere Behandlungs­planung.

Unser Ziel ist es, Sie Schritt für Schritt zu begleiten, Ihnen eventuelle Ängste zu nehmen, den Zahnarzt­besuch so angenehm wie möglich zu gestalten und dabei zu einem optimalen Ergebnis zu gelangen.

Warum muss ich so viel ausfüllen und unterschreiben?

Sie bekommen bei Ihrem ersten Besuch einmalig unseren digitalisierten Anmelde­bogen. Von Zeit zu Zeit werden wir mit Ihnen besprechen, ob die Daten noch aktuell sind. Es ist für die Behandlung sehr wichtig zu erfahren, ob Sie unter Erkrankungen leiden und welche Medikamente Sie einnehmen. Diese Angaben können sich auf die Behandlungsart auswirken und geben uns außerdem Aufschluss darüber, welches Anästhetikum im Bedarfs­fall für Sie geeignet ist. Außerdem sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Sie aus­führlich über die Behandlungen zu informieren und über Alternativen aufzuklären. Dies doku­mentieren wir papierlos und schließen die Aufklärung mit Ihrer und unserer digitalen Unterschrift ab.

Wann wird meine Krankenkassenkarte eingelesen?

Die Gesundheitskarte muss zu jedem Termin mitgebracht werden. Grundsätzlich wird sie einmal pro Quartal eingelesen, sofern es keine Änderungen oder einen Krankenkassenwechsel gab.

Wie oft muss ich zum Zahnarzt?

Wir empfehlen, zweimal jährlich einen Termin zur Vorsorge­untersuchung (ggf. kombiniert mit einer pro­fessio­nellen Zahn­reinigung) zu vereinbaren. So können Sie Ihre Zahn­gesundheit best­möglich erhalten. Falls Sie im Anmeldebogen angekreuzt haben, dass Sie an diese Unter­suchung erinnert werden möchten, schreiben wir Ihnen nach einem halben Jahr einen Erinnerungs­brief oder eine E-Mail. Bei Zahn­schmerzen ist eine möglichst zeitnahe Behandlung wichtig. Bedenken Sie bitte, dass Zahn­schmerzen in der Regel nicht einfach wieder verschwinden.

Wie oft wird geröntgt und warum eigentlich?

Wir sind bemüht, die Röntgen­belastung möglichst niedrig zu halten. Dennoch kann es im Laufe der Be­hand­lung sinnvoll sein, ein weiteres Röntgen­bild anzufertigen, da wir dort Dinge erkennen können, die von außen nicht sichtbar sind (Zahn­zwischen­räume, Zahn­wurzeln, Verlauf der Nerven und des Kiefer­knochens). Im Rahmen der zahnärztlichen Kontroll­untersuchung röntgen wir ca. alle zwei Jahre, um Karies in den Zahn­zwischen­räumen frühzeitig erkennen zu können.

Bei der in unserer Praxis verwendeten, modernsten, digitalen Röntgentechnik ist die Strahlen­belastung äußerst gering. Zum Vergleich: Die Strahle­nbelastung eines Röntgen­bildes des Thorax (des Brustkorbes) entspricht in etwa 500 Röntgen­bildern Ihrer Zähne.

Unser DVT der neusten Generation (digitale Volumen­tomographie) nutzen wir, um drei­dimensionale Ansichten der Zähne, der Kiefer und des Gesichts­schädels anzufertigen. Dies ermöglicht uns u.a. eine passgenaue Implantat­planung. Natürlich erfolgt auch dies unter dem Einsatz von äußerst niedrig dosierter Strahlung.

Bekomme ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für meinen Arbeitgeber?

Je nach Behandlung kann es erforderlich sein, dass wir Sie kurzzeitig krankschreiben. In einem solchen Fall erhalten Sie von uns eine Arbeits­unfähig­keits­bescheinigung. Wir bescheinigen Ihnen gerne kostenfrei jeden Praxis­besuch und bestätigen Ihnen auf Wunsch schriftlich die Dauer der Behandlung.

Muss ich einen Termin vereinbaren oder kann ich einfach vorbei kommen?

Wir bitten Sie, in jedem Fall einen Termin zu vereinbaren!

Je nach Behandlung, kann die Dauer des Zahnarzt­besuches zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden liegen. Termin­vergaben helfen uns und Ihnen, die Warte­zeiten so gering wie möglich zu halten. Selbst­ver­ständlich behandeln wir Sie bei starken Zahn­schmerzen möglichst sofort. Wir bitten Sie jedoch – auch bei akuten Schmerzen – vorher bei uns anzurufen, damit wir Sie best­möglich in die Behandlungs­abläufe einplanen können.

Genauso wichtig ist es, Termine, die Sie nicht einhalten können frühzeitig abzusagen, oder uns zu informieren, wenn Sie sich verspäten. Wir sehen einen Termin als gegen­seitiges Ver­sprechen an und bestellen unsere Patienten nach Möglichkeit nach­einander ein. Unser Team ist bemüht, sich für jeden Patienten die nötige Zeit zu nehmen, dazu brauchen wir Ihre Unterstützung. Bitte haben Sie auch Verständnis, wenn Schmerz­notfälle oder un­vor­hersehbare Kompli­kationen zu längeren Warte­zeiten führen.

Wie verhalte ich mich bei Zahnschmerzen?

Sowohl für den Patienten, als auch für den Zahnarzt gehören Zahn­schmerzen zu den unan­genehmsten Erfahrungen. Als Patient leiden Sie häufig lange, da Schmerzmittel oft nur ungenügend helfen und Zahnschmerzen meistens dann auftreten, wenn man sie so gar nicht gebrauchen kann. Dabei schränken sie die Lebens­qualität oft erheblich ein.

Für den Zahnarzt stellen Schmerz­patienten eine Heraus­forderung dar, da er den Patienten schnellst­möglich behandeln will und in seine Arbeits­abläufe einplanen muss. Die Behandlung von Schmerz­patienten sollte aber ohne Zeit­druck und erhöhtem Stress erfolgen.

Bei regelmäßiger Kontrolle und den empfohlenen Prophylaxe­maßnahmen sollten Zahn­schmerzen erst gar nicht entstehen. Die Ein­stellung, nur zum Zahn­arzt zu gehen, wenn es weh tut, ist leider grund­legend falsch. So sind Sie bei Ihren Besuchen mit ggf. schmerz­haften Behandlungen konfrontiert und verlieren eventuell Zähne, die man durch regelmäßige Kontrolle hätte erhalten können.

Reizungen des Zahn­fleisches ver­heilen gelegentlich von alleine. Sollte der Zahn allerdings sehr druck­empfindlich reagieren oder gar pochen, rufen Sie uns bitte an.

Bei den ganzen Zuzahlungen fällt es mir schwer zu beurteilen, was wirklich nötig und was nur Geldmacherei ist, wie kann ich vergleichen?

Schwarze Schafe gibt es sicherlich überall. Uns als Praxisteam geht es dabei nicht anders als Ihnen, wenn wir zum Arzt gehen. Wir sind verunsichert, ob bestimmte Behandlungen überhaupt nötig sind.

Wir empfehlen Ihnen daher: Sprechen Sie uns bei Unsicher­heiten bitte an, denn wir haben als Zahnarzt­team eine moralische Verpflichtung Ihnen gege­nüber und streben ein gegenseitiges Vertrauens­verhältnis an.

Im § 12 SGB V ist das Wirtschaftlichkeitsgebot geregelt, darin heißt es: „(1) Die Leistungen müssen aus­reichend, zweck­mäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungs­erbringer nicht bewirken und die Kranken­kassen nicht bewilligen.“

Daran lässt sich erkennen, dass die Kranken­kassen nur die Grund­versorgung vollständig bezahlen. Oft­mals gibt es mehrere Behandlungs­möglichkeiten, die unter Umständen vorteilhafter für Sie sind und/ oder zu einem ästhetischeren Ergebnis führen. Wir klären Sie über die Alternativen ausführlich auf. Die Entscheidung überlassen wir dabei selbst­verständlich Ihnen. Bei der Wahl Ihres Zahnarztes sollten Sie sich auf Ihr Bauchgefühl verlassen und ggf. eine zweite Meinung einholen.

Manchmal erleben wir eine Verunsicherung im Hinblick auf die Notwendigkeit von professionellen Zahnreinigungen. Heute wissen wir aber, dass wir durch geeignete Pro­phylaxe­möglichkeiten die Zähne oft bis ins hohe Alter erhalten und schweren Krank­heiten des Zahn­halte­apparates vorbeugen können. Durch regel­mäßige Prophylaxe bleiben Ihnen oft teure Behandlungen (z.B. Zahnersatz) erspart. Wir sind aber nicht nur überzeugt vom Nutzen z.B. der professionellen Zahn­reinigung, sondern außerdem rechtlich verpflichtet Sie über Prophylaxe aufzuklären.

Ob Ihre Krankenkasse die Kosten der professionellen Zahnreinigung übernimmt, sollten Sie im Vorfeld abklären.

Wann benötige ich einen Heil-und Kostenplan und wie ist der Ablauf?

Sollten Sie Zahnersatz benötigen (eine Krone, Brücke, ein Implantat mit anschließendem Kronen­aufbau oder eine Prothese), dann besprechen wir mit Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten und die damit ver­bundenen Kosten für die Kranken­kasse und für Sie.

Nachdem Sie die Behandlung ausgewählt haben, erstellen wir einen Kosten­vorschlag und senden Ihnen diesen zu. Sobald Sie uns den Behandlungs­wunsch telefonisch oder persönlich bestätigen, schicken wir den Heil-und Kostenplan mit der Bitte um Genehmigung online an Ihre Krankenkasse. Die Krankenkasse benötigt zur Bearbeitung meist 1-4 Wochen und sendet Ihnen eine Kostenzusage postalisch zu.

Sobald Ihnen diese vorliegt, können Sie sich bei uns zur Termin­planung melden. Wir dürfen mit der Behandlung erst nach erfolgter Genehmigung beginnen. Der Heil- und Kostenplan ist sechs Monate gültig. Falls in diesem Zeitraum keine Behandlung begonnen wird, muss dieser neu beantragt werden.

Wie viele Termine sind für welche Behandlungen nötig?
  • Füllungen können in einem oder mehreren Terminen gemacht werden, je nach Anzahl, Position im Mund und Absprache mit Ihnen.

  • Bei Wurzelkanalbehandlungen benötigen Sie meist 3 Termine. Beim ersten Termin werden die Wurzel­kanäle mit Feilen aufbereitet und ein Medikament wird eingebracht, der Zahn wird provisorisch verschlossen. Diese Behandlung kann wiederholt werden, wenn keine Schmerzfreiheit eintritt. Im zweiten Termin werden die Wurzelkanäle bis zu einer bestimmten Breite und Länge mit Feilen voll­ständig aufbereitet, gereinigt bzw. gespült und mit einem Ersatzmaterial gefüllt. Der Zahn wird erneut provisorisch verschlossen, damit das Material aushärten kann. In einem dritten Termin wird nun die endgültige Zahn­füllung vorgenommen und bei Beschwerde­freiheit aufgrund der Fraktur­gefahr eine Über­kronung in sechs Monaten angeraten. Sollten weitere Beschwerden auftreten, kann eine Wurzel­spitzen­resektion den Zahn retten oder der Zahn muss gezogen werden.

  • Eine Parodontitisbehandlung erstreckt sich meist über fünf bis sechs Termine. Nachdem die Zahn­fleisch­taschen gemessen und ein PA-Plan erstellt wurde, wird dieser zur Genehmigung an Ihre Kranken­kasse geschickt. Die Behandlung startet mit einem Gespräch und einer Mund­hygiene­unterweisung. Im Anschluß werden zwei Termine nötig, wo die Zahnfleischtaschen der linken bzw. rechten Seite unter Betäubung behandelt werden. 3-6 Monate danach erfolgt eine erneute Taschen­tiefen­messung. Dabei wird kontrolliert, ob und in wieweit sich ein Behandlungs­erfolg eingestellt hat. Im Anschluß sollte eine regelmäßige Reinigung der Zahn­oberflächen erfolgen. Die professionelle Zahnreinigung ist dabei das wichtigste Mittel, um diese chronische Erkrankung zu stabilisieren.

  • Bei Kronen und Brücken reichen nach erfolgter Genehmigung durch Ihre Krankenkasse meist zwei Termine aus. Im ersten Termin wird der Zahn/ werden die Zähne beschliffen, Abdrücke genommen und ein Provisorium angefertigt, im zweiten Termin wird die Krone oder Brücke eingesetzt. Sollten Sie unsicher sein, ob die Krone/ Brücke richtig sitzt bzw. gefällt, kann diese auch zunächst provisorisch eingesetzt werden.

  • Ein Implantataufbau samt Krone erfordert zunächst eine sorgfältige Planung. Die eigentliche Behandlung erstreckt sich dann über 6 Termine. Im ersten Termin wird das Implantat gesetzt, am nächsten Tag erfolgt die Wundheilungskontrolle. Eine Woche später ziehen wir die Fäden und legen das Implantat nach einer Einheilungsphase von 2-3 Monaten frei. Nach zwei weiteren Wochen, wird ein Abdruck genommen und ca. 10 Tage später der Implantataufbau eingesetzt.

  • Bei den Terminen für eine Prothese kommt es darauf an, ob noch Zähne im Kiefer vorhanden sind und welche Art der Versorgung gewählt wurde. Vereinfacht zusammengefasst, benötigt man für eine prothetische Versorgung ca. fünf Termine, die sich über 4-5 Wochen ziehen. Im ersten Termin werden die Zähne, falls vorhanden, präpariert und es wir ein Abdruck genommen. Im weiteren Verlauf erfolgt ein weiterer Abdruck, eine Bissnahme und die Wachsanprobe. Zum Schluß wird die fertige Prothese eingesetzt.

  • Kieferorthopädische Behandlungen sind zu individuell, um einen standardisierten Terminablauf angeben zu können.
Was bringt mir eigentlich mein Bonusheft?

Ihre Kranken­kasse belohnt Ihr Bemühen, Ihre Zahn­gesundheit durch regelmäßige Vorsorge­termine zu erhalten. Wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre jährlich mindestens einen Stempel von Ihrem Zahnarzt vorweisen können, erhöht Ihnen die Kranken­kasse den Fest­zuschuss um weitere 10%. Bei mindestens zehn­jähriger Führung des Bonus­heftes beträgt die Erhöhung des Fest­zuschusses 15%. Der Fest­zuschuss ist der Betrag, den Ihre Kranken­kasse bei Zahnersatz übernimmt.

Ab wann sollte ich mit meinem Kind zum Zahnarzt gehen?

Wir empfehlen die erste zahnärztliche Kontrolle spätestens im Alter von 2 Jahren. Dabei geht es in erster Linie darum, Ihr Kind langsam und spielerisch an die Praxis, den/die Zahnarzt:ärztin und die zahn­ärztlichen Instru­mente (Spiegel) zu gewöhnen. Ab dem Alter von 6 Jahren, bieten wir Ihnen zweimal jährlich die Individual­prophylaxe für Kinder an, die vollständig von Ihrer Kranken­kasse übernommen wird. Dabei werden die Zähne Ihres Kindes poliert und fluoridiert. Außerdem erhält die Kinder­prophylaxe Infor­mationen zur zahn­gesunden Ernährung und eine Einweisung in die richtige Putz­technik. Durch das Einfärben der Zähne sieht Ihr Kind genau, welche Stellen gut und welche schlecht geputzt wurden. So fördern wir die Sensibilität Ihres Kindes für eine gesunde Mundhygiene.

Sobald die ersten Backenzähne durchbrechen (mit ca. 6 Jahren), sollten Sie einen Termin vereinbaren, bei dem wir die Fissuren („Rillen in den Zähnen“) versiegeln – dies schützt die Zähne vor Karies.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Sollten Sie weitere Fragen haben können Sie uns jederzeit gerne ansprechen oder uns eine E-Mail schreiben. Für Ihr Feedback sind wir sehr dankbar.